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   BGH, 10.05.1994 - X ZR 101/91   

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https://dejure.org/1994,12726
BGH, 10.05.1994 - X ZR 101/91 (https://dejure.org/1994,12726)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1994 - X ZR 101/91 (https://dejure.org/1994,12726)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - X ZR 101/91 (https://dejure.org/1994,12726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines füllrohrlosen Füllorgans für Gegendruckfüllmaschinen mit einem in Höhe des Flüssigkeitsventiles angeordneten Siphon-Verschluss - Voraussetzungen für das Beruhen des Streitpatents auf erfinderischer Tätigkeit - Geringer technischer Fortschritt für ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZR 75/87
    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - X ZR 101/91
    Dem Patentinhaber kann die durch das Patent erlangte Rechtsstellung nur dann genommen werden, wenn zweifelsfrei feststeht, daß er sie zu Unrecht erlangt hat (Sen.Urt. v. 23.01.1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluß).
  • BGH, 24.02.1970 - X ZB 3/69

    Anthradipyrazol

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - X ZR 101/91
    Auch der geringe vom gerichtlichen Sachverständigen überzeugend dargelegte Fortschritt, der in der Verringerung der Anzahl der beweglichen Einzelteile mit verringertem Aufwand bei der Herstellung, verringerten Abmessungen und in der strömungsgünstigeren Ausgestaltung des ortsfesten Siphons mit Vertikalschlitzen gegenüber einem zusammen mit dem Flüssigkeitsventil bewegten Siphon liegt, ist ausreichend; allenfalls kann ein lediglich geringer Fortschritt Auswirkungen bei der Erfindungshöhe haben (vgl. Sen.Beschl. v. 24.02.1970 - X ZB 2/69, BGHZ 53, 283, 284 - Anthradipyrazol).
  • BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - X ZR 101/91
    Auch der geringe vom gerichtlichen Sachverständigen überzeugend dargelegte Fortschritt, der in der Verringerung der Anzahl der beweglichen Einzelteile mit verringertem Aufwand bei der Herstellung, verringerten Abmessungen und in der strömungsgünstigeren Ausgestaltung des ortsfesten Siphons mit Vertikalschlitzen gegenüber einem zusammen mit dem Flüssigkeitsventil bewegten Siphon liegt, ist ausreichend; allenfalls kann ein lediglich geringer Fortschritt Auswirkungen bei der Erfindungshöhe haben (vgl. Sen.Beschl. v. 24.02.1970 - X ZB 2/69, BGHZ 53, 283, 284 - Anthradipyrazol).
  • VK Südbayern, 21.03.2000 - 120.3-3194.1-02-02/00

    Nicht ordnungemäß durchgeführtes VOF-Verfahren

    Dies ist jedoch hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angebote, sowie der Objektivität und Transparenz der Vergabeentscheidung von ganz wesentlicher Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.1999 -- X ZR 101/91 - NJW 2000, 137 und BayVGH, Beschl. v. 21.7.1999 - 20 AS 99.40032 - NVwZ 1999, 1131).
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